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Abholzaktion wurde unnötigerweise durchgeführt

Entsetzen und Verwunderung bei Umwelt- und Naturschützern sowie bei vielen politischen
Vertretern im Rat: die bekanntgewordene Abholzaktion am Nordufer des Banter Sees
zwischen dem Bunker und der Flussseeschwalbenkolonie erregt die Gemüter.
Dass es für das Gebiet einen Bebauungsplan gibt, steht fest. Derzeit sind aber weder
Investoren bekannt noch gibt es Pläne und Veranlassung, dort Veränderungen zu
schaffen. Für das Gelände bestehen zwar Pläne für eine Stadthalle, aber derzeit wird die
Einwohnerbefragung ausgewertet und parallel dazu läuft das Bürgerbegehren von
Wilhelmshavener Bürgerinnen und Bürgern, eine Stadthalle dort zu verhindern. Solch ein
Vorhaben würde Flächenversiegelung und andere negative Folgen mit sich ziehen.
Die Fraktion der Unabhängigen Wählergemeinschaft Wilhelmshaven (UWG WHV) hat sich
stets für den Erhalt des Banter Sees und des dazugehörigen Areals ausgesprochen. Eine
Bebauung wird abgelehnt, egal ob Stadthalle, Wohnblöcke oder Industrie. Stattdessen ist
es sinnvoll, das dortige Gelände für Freizeit und Erholung zu nutzen und viel Grün in die
Planungen zu integrieren, damit Flora und Fauna sich entwickeln können.
Umso mehr ist die Ratsfraktion der UWG von der jetzt durchgeführten Maßnahme
entsetzt. Horst Walzner, Mitglied im GGS-Ausschuss, hatte ebenso wie
Fraktionsvorsitzender Frank Uwe Walpurgis keine Kenntnisse von der Aktion: „hier sollten
anscheinend Tatsachen geschaffen werden, ohne Rücksicht auf Natur und das laufende
Bürgerbegehren“.
Fragen zu dem Vorgang müssen jetzt erst einmal beantwortet werden, nämlich wie konnte
es zu dieser Aktion ohne ersichtlichen Grund kommen. Und wurde die Untere
Naturschutzbehörde darüber informiert? Dem Benehmen nach anscheinend nicht. Die
UWG-Fraktion fordert in dieser Angelegenheit den Oberbürgermeister auf, für Klarheit zu
sorgen und womöglich angedachte Rodungsaktionen an anderen Punkten im Stadtgebiet
sorgfältigst prüfen zu lassen. Wilhelmshaven warb einst mit dem Slogan, die „Grüne Stadt
am Meer“ zu sein – das gilt dann natürlich auch insbesondere für den Banter See und die
angrenzenden Flächen.