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Kioske müssen weiter längere Öffnungszeiten haben

Kein Verständnis hat die Fraktion der Unabhängigen Wählergemeinschaft (UWG) im Rat für die jüngste Anordnung der Gewerbeabteilung im Fachbereich Bürger-angelegenheiten vom 30. April, in welcher die Öffnung für Kioske an Sonn- und Feiertagen auf maximal drei Stunden beschränkt wird. Die Stadtverwaltung bezieht sich auf das NLöffVZG, das zuletzt 2019 geändert wurde und seitdem Rechtskraft hat.

Fraktionsvorsitzender Frank Uwe Walpurgis hatte versucht, nachdem er von Kioskbetreibern angesprochen und informiert wurde, in der Stadtverwaltung über den OB, Dezernenten und andere Informationen zu erlangen. „Man bezog sich auf den Gesetzgeber – also das Land – und dass die Vorgaben aus dem Gesetz angewendet wurden. Seitens der Verwaltung gab es aber seit dem Anordnungsschreiben nicht einmal einen Hinweis an die Ratsmitglieder, dass eine solche Regelung getroffen wurde. Im Sinne einer Transparenz und wohlwissend, dass ein solches Thema heiß diskutiert wird, wäre das ratsam gewesen. Mir fehlt hierfür das Verständnis!“

UWG-Fraktionsmitglied Petra Stomberg, selber viele Jahre Vorsitzende des Seniorenbeirats, äußert ebenfalls ihren Unmut. „Oft sind ältere Menschen, die nicht mehr so mobil sind und etwas benötigen, auf den Kiosk ihres Vertrauens im lebensnahen Umfeld angewiesen. Und nicht jeder kann mal eben zu einer Tankstelle fahren und dort noch etwas einkaufen. Diese Regelung der Stadt ist einfach nur schrecklich.“

Horst Walzner, seit 2011 Mitglied im Rat, reagiert mit Unverständnis. „Seit 14 Jahren, in denen ich dem Rat angehöre, wird jedes Jahr über fehlende Steuereinnahmen gesprochen. Gerade an Sonn- und Feiertagen haben Kioske Zulauf, es wird Umsatz generiert, was auch Steuereinnahmen zur Folge hat; ferner sind Menschen beschäftigt – soll das jetzt auf einmal wegfallen? Und wieso kommt die Stadt denn jetzt auf einmal mit dieser Anordnung?“

Frank Uwe Walpurgis hat sich umgehört und die Auskunft bekommen, dass z.B. in Oldenburg alles so bleiben soll wie bisher. „Dort wird gesagt, dass die Öffnungszeiten ein „Gewohnheitsrecht“ darstellen und die Kioske in allen Stadtteilen eine urbane Kultur darstellen. Weshalb man das jetzt in unserer Stadt plötzlich auf den Kopf stellen will, ist nicht ersichtlich. Wir fordern die Verwaltung auf, nach § 5 (1) 2 NLöffVZG zu handeln, weil ein allgemeines öffentliches Interesse an der Belebung der Stadt(teile) besteht und die Kioske damit dann länger öffnen können. Weniger Bürokratie – und es wäre gut, wenn das Land dann ebenfalls noch tätig wird und das Gesetz im Sinne der vielen tausenden von Kiosken ändert.“